Pressemitteilung 2/16

 

Der Verein für ein unabhängiges Kommunikationszentrum an der Uni Mainz „Haus Mainusch“ e.V. ist erneut entsetzt über das Geltungsbedürfnis lokaler konservativer Politiker.

Auf der Hochschulgruppenmesse am Mittwoch, den 13.04.2016, war die Hochschulgruppe „Haus Mainusch“, die lose mit dem Verein verbunden ist, jedoch nur aus studierenden Engagierten besteht, an einem Stand zusammen mit der Linken Liste vertreten. Im Zuge der Entscheidung davon zu Werbezwecken ein Foto für Facebook zu machen wurde von den Anwesenden beschlossen einen sogenannten „Offline-Filter“ zur Unkenntlichmachung einzusetzen.

Dies regte den schon wohlbekannten Felix Leidecker dazu an mal wieder ein Extremismusproblem heraufzubeschwören, wo keines ist. Dazu verweisen in der Hoschulgruppe Aktive auf den Veranstaltungskalender des Haus Mainusch mit den Worten: „Check doch mal wie oft Parties im Haus sind. Die müssen alle vorbereitet, gefeiert und aufgeräumt werden. Wo sollen wir denn da Zeit für politische Aktion haben. Geschweige denn für Extremismus.“

Weiter meldet sich die Rechtsabteilung des Vereins:

„Der Bildinhalt ist keinesfalls problematisch. Es ist nicht verboten in Sturmhauben für ein Foto zu posieren. Allein die Vermummung auf einer Versammlung ist verboten, wenn sie dazu dient vor Ort sich der Identifizierung zu entziehen. Dies lag hier augenscheinlich nicht vor, zudem das ganze nur eine halbe Minute in Anspruch nahm. Zudem kann man die Abbildung selbst als Ausdruck der künstlerischen Freiheit sehen, die in Art. 5 Abs. 3 GG ihren Schutzbereich dann findet wenn eine freie schöpferische Gestaltung stattfindet, in der Eindrücke, Erfahrungen und Erlebnisse in bestimmter Form (zu der zählt auch Fotografie) veranschaulicht werden. Und weil man sich über Kunst streiten kann, kann man die Abbildung auch einfach als Ausdruck der Meinungsfreiheit betrachten – im Sinne von: „Die Uni, bzw Hochschulpolitik ist Struggle, wir gehen ihn subversiv an“ – welche ja bekanntlich ebenfalls in Art 5 GG geschützt wird.

Trotz Herrn Leideckers Fehlanalyse freuen wir uns, dass er diesmal sich wenigstens nicht bemüßigt fühlte falsche Tatsachen zu verbreiten. Aber da er leider kein Jurist ist, ist ihm diesmal das Recht am eigenen Bild entgangen, welches sich aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art 1 GG ergibt und den Abgebildeten die Befugnis gibt, über die Verwendung des Bildes zu bestimmen. Das heißt auch, dass er das ihm angeblich zugesandte Bild nicht einfach hätte weiterverbreiten dürfen.“

Der Verein mag über Herrn Leidecker den Kopf schütteln aber wirklich irritert sind wir darüber, wie Menschen bei der sehr harmlosen Abbildung dazu kommen folgendes zu Schreiben:

„eure aktion auf der messe war euer todesurteil. ihr seid nun auf der abschussliste.

ist es nicht schön, wenn man sich abends im mainusch trifft. oder zur vokü. da kann dann auf dem weg dorthin oder nach hause oder einfach nur so immer was passieren.

merkt euch, ihr faschisten. ihr seid bald fällig.

alhamdullilah“

„Diese Worte erfüllen klar den Tatbestand des §241 StGB“, so die Rechtsabteilung.

Klar ausgedrückt sind sie eine ungeheuerliche Gewaltandrohung. Menschen werden mit dem Tode bedroht, weil sie in Sturmhauben posieren – man fragt sich mal wieder in welcher Gesellschaft wir eigentlich leben.

Der Verein steht für Kommunikation. Dies ist keine. Einschüchterungsversuche lassen uns jedoch kalt. Wir möchten alle auffordern weiterhin ins Haus Mainusch zu kommen. Wir sorgen füreinander und sind offen für alle, die unsere Grundsätze eines diskriminierungsfreien, emanzipatorischen Miteinanders teilen.

 

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